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Veröffentichungen von Dr. Thomas Wedel
a) D i s s e r t a t i o n: Die Rolle entstehungsgeschichtlicher Argumente in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen, 1988 In der 65.Auflage 2007 des führenden ZPO-Kommentars "Baumbach/Lauterbach" einziger Literaturbeleg zur Problematik "Beachtlichkeit der Entstehungsgeschichte für die Gesetzesauslegung", Einl III Rn.42.
b) B ü c h e r: W i r k u n g s v o l l e M a h n b r i e f e , 4.Auflage 2005, Walhalla-Verlag Rezensionen: Freie Presse Chemnitz (2005): Wie man richtig mahnt, welche Möglichkeiten es gibt, zeigt der Ratgeber Wirkungsvolle Mahnbriefe. Auf 160 Seiten gibt es Muster für fast jeden Anlass. IHK (2005): Der Autor zeigt, wie man mit bewährten Formulierungen oder auch mal locker-salopp von der 1. bis zur 3. Mahnstufe alle Möglichkeiten ausschöpft. Norddeutsche Hausbesitzer-Zeitung (2005): Wirkungsvolle Mahnbriefe von Thomas Wedel ist mit praxisbewährten und neu entwickelten Muster-Mahnbriefen eine professionelle und zeitsparende Arbeitshilfe für die individuelle Mahnkorrespondenz. PC Business (2004): Thomas Wedels Lieblingsbeschäftigung scheinen kreative Mahnbriefe zu sein. In seinem Buch Wirkungsvolle Mahnbriefe präsentiert er das gesamte Spektrum von staubtrocken bis Comedy. Rheinische Post (2003): Beispiele für Mahnungen und wertvolle Hinweise für den geschickten Umgang mit Schuldnern liefert der Autor Thomas Wedel in seinem Buch Wirkungsvolle Mahnbriefe. Er bietet fertig formulierte Musterbriefe und Textbausteine für jede Situation. Im zweiten Teil des Buches finden sich abgestufte Mustermahnungen mit Zielstrategien sowie Fall- und Tonart-Erläuterungen. Auf einen Blick (2000): Wie sich die Außenstände wirkungsvoll eintreiben lassen, beschreibt der Inkasso-Experte und Rechtsanwalt Dr. Thomas Wedel. Ob freundlich, originell oder energisch, für jeden Fall und jede Mahnstufe finden die Leser den passenden Formbrief. Nürnberger Nachrichten (2000): Der Trick mit der Büroklammer. Ein Anwalt textet Mahnbriefe. Thomas Wedel brachte 66 Musterschreiben als Taschenbuch heraus. Ende Juli 2003: www.amazon.de - Verkaufsrang 996 unter einigen Millionen Büchern
Rezensionen: Berliner Zeitung (2003): Der Ratgeber Inkasso beschreibt alle Schritte des Geldeintreibens von der ersten Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung. Neben den rechtlichen Grundlagen werden die Vor- und Nachteile der einzelnen Mahnstufen unter taktischen Gesichtspunkten diskutiert. Der Autor und Inkassospezialist Thomas Wedel hat viele Aspekte in dem Buch aufgegriffen und bietet somit mehr als nur eine verständliche Übersetzung der in diesem Zusammenhang relevanten Paragrafen aus den Gesetzbüchern. IHK-Magazin (2002): Der Ratgeber vermittelt dem Leser praxisnah und auch für Laien leicht verständlich das notwendige rechtliche und strategische Know-How. Das Buch hilft im Umgang mit Schuldnern und erläutert die effizientesten Mahnformen. Außerdem geht der Autor mit geschickten und originellen Musterbriefen an das heikle Thema Mahnen heran. Einkaufszentrale für Bibliotheken (1998): Der Autor macht als Rechtsanwalt und Inkasso-Spezialist neue spitzfindige Vorschläge für die Berufspraxis zur erfolgreichen Liquidierung von Schulden, auch bei schwierigen Schuldnern. Neben den Rechtsgrundlagen mit hintergründigen Tipps, griffige Ausführungen zu besonderen Mahnmethoden mit Briefmustern und Mahnstrategien. Wegen der bedarfsgerechten, umfassenden Information vor David, Über den Umgang mit Schuldnern und Mewing, Mahnen, Klagen, Vollstrecken.
Mitautor bei dem großen zweibändigen Loseblattwerk "Erfolgreiches Mahnen und Eintreiben von Außenständen", Forum Verlag
R e c h t a m ü s a n t, Lachmal-Verlag 2002 von: Dr. Thomas Wedel, Ralf Conrad (Karikaturist), Roland Neuhaus: Untertitel: Was Gerichte so urteilen, Amüsantes,Skurriles,Unglaubliches! Rezension: Das Juristische Büro, Heft 3/2003: Als kleines Geschenk für Juristen und Nichtjuristen vorzüglich geeignet. Wem indessen jedweder Sinn für Humor fehlt, der sei vor der Lektüre dringend gewarnt.
Amüsantes zum Thema Recht finden Sie auch in meiner Zusammenstellung: www.beepworld.de/members48/kuriosegesetze
c) W i s s e n s c h a f t l i c h e B e i t r ä g e: Aus meinen ca. 40 wissenschaftlichen Beiträgen in juristischen Fachzeitschriften sind hervorzuheben: MDR 1990,786 ff.: juristisches "Streitgespräch" mit Richter am Bundesgerichtshof Klaus Kutzer (vom Bundesgerichtshof zitiert in der Entscheidung NStZ 1994,198) WRP 1997,418 ff.: Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs und die Andeutungstheorie. ( zitiert in einer Entscheidung des OLG Brandenburg vom 2.9.2003 als einziger Literaturbeleg neben zwei BGH-Entscheidungen ) Das Juristische Büro 2000,124/125 : Kritische Auseinandersetzung mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: "Mit diesen Darlegungen hat sich das Bundesverfassungsgericht selbst ein Armutszeugnis im Fach "Juristische Methodenlehre" ausgestellt" sowie "In Anbetracht dessen kommt man nicht umhin, die Aussage des Bundesverfassungsgerichts, ... ,als skandalös zu bezeichnen." (ausdrücklich zustimmend z.B. OLG Stuttgart, RPfl 2001,189, Oestreich, Kommentar zum GKG, § 58 Rn. 16a, Musielak, Kommentar zur ZPO, § 123 Rn.3, Fn. 13)
Das Juristische Büro 1994,325: Die Prüfungsbefugnis des Rechtspflegers im gerichtlichen Mahnverfahren In der 27.Auflage 2005 des bedeutsamen ZPO-Kommentars "Thomas/Putzo" einziger Literaturbeleg zur Problematik "Inkassokosten im Mahnverfahren" (§ 691 Rn.4)
Das Juristische Büro 1999,173/174: Neues zur Inkassokosten-Problematik Hierzu juris: Verfasser berichtet über das Ergebnis seiner Umfrage bei 70 Mahngerichten, wonach die Praxis seiner Auffassung überwiegend folge, dass im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemachte Inkassokosten , die eine 15/10-BRAGO-Gebühr nicht überschreiten, nicht beanstandet werden dürften. (Entscheidungsanmerkungen zur gleichen Problematik in: Das Juristische Büro 2001,33; 2002,319; 2006,95)
Das Juristische Büro 2006,180: Aktuelles zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten In der 65.Auflage 2007 des führenden ZPO-Kommentars Baumbach/Lauterbach einziger aktueller Literaturbeleg zum Stichwort Inkasso, § 91, Rn.108. |
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